אַרְבָּעָה רָאשֵׁי שָׁנִים הֵם, בְּאֶחָד בְּנִיסָן — רֹאשׁ הַשָּׁנָה לַמְּלָכִים וְלָרְגָלִים. ES GIBT VIER JAHRESANFÄNGE: DER ERSTE NISAN IST JAHRESANFANG DER KÖNIGE1Mit diesem Datum beginnt ein neues Regierungsjahr. UND DER FESTE2Das Pesaḥfest ist das erste Fest des Jahres; cf. Jt. Fol. 19b..
בְּאֶחָד בֶּאֱלוּל — רֹאשׁ הַשָּׁנָה לְמַעְשַׂר בְּהֵמָה. רַבִּי אֶלְעָזָר וְרַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמְרִים: בְּאֶחָד בְּתִשְׁרִי. i DER ERSTE ELUL IST JAHRESANFANG FÜR DEN VIEHZEHNTEN3Der Viehzehnt darf nur mit Tieren desselben Jahrganges entrichtet werden; an diesem Datum beginnt diesbezügl. der neue Jahrgang.; R. ELEA͑ZAR UND R. ŠIMO͑N SAGEN, DER ERSTE TIŠRI.
בְּאֶחָד בְּתִשְׁרִי — רֹאשׁ הַשָּׁנָה לַשָּׁנִים וְלַשְּׁמִיטִּין וְלַיּוֹבְלוֹת, לִנְטִיעָה וְלִירָקוֹת. DER ERSTE TIŠRI IST JAHRESANFANG DES KALENDERJAHRES, DES ERLASSJAHRES4Cf. Ex. 23,10,11; Lev. 25,3,4. UND DES JOBELJAHRES5Cf. Lev. 28ff., SOWIE DER PFLANZUNGEN UND KRÄUTER6Im weiteren Sinne, der Baum- u. Feldfrüchte..
בְּאֶחָד בִּשְׁבָט — רֹאשׁ הַשָּׁנָה לָאִילָן כְּדִבְרֵי בֵּית שַׁמַּאי. בֵּית הִלֵּל אוֹמְרִים: בַּחֲמִשָּׁה עָשָׂר בּוֹ. DER ERSTE ŠEBAṬ IST NACH DER SCHULE ŠAMMAJS JAHRESANFANG DER BÄUME7Dh. für den Obstbau, hinsichtl. der Entrichtung der verschiedenen Abgaben.; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DER FÜNFZEHNTE DESSELBEN.
גְּמָ׳ לַמְּלָכִים, לְמַאי הִלְכְתָא? אָמַר רַב חִסְדָּא: לִשְׁטָרוֹת. GEMARA. DER KÖNIGE. Hinsichtlich welcher Halakha? R. Ḥisda erwiderte: Hinsichtlich der Schuldscheine,
דִּתְנַן: שִׁטְרֵי חוֹב הַמּוּקְדָּמִין — פְּסוּלִין, וְהַמְאוּחָרִין — כְּשֵׁרִין. denn wir haben gelernt: Vordatierte Schuldscheine sind ungültig8Weil man die inzwischen vom Schuldner verkauften Hypotheken dem Käufer widerrechtlich abnehmen würde., nachdatierte sind gültig.
תָּנוּ רַבָּנַן: מֶלֶךְ שֶׁעָמַד בְּעֶשְׂרִים וְתִשְׁעָה בַּאֲדָר, כֵּיוָן שֶׁהִגִּיעַ אֶחָד בְּנִיסָן — עָלְתָה לוֹ שָׁנָה. וְאִם לֹא עָמַד אֶלָּא בְּאֶחָד בְּנִיסָן — אֵין מוֹנִין לוֹ שָׁנָה עַד שֶׁיַּגִּיעַ נִיסָן אַחֵר. Die Rabbanan lehrten: Wenn ein König am neunundzwanzigsten Adar die Regierung angetreten hat, so wird ihm am ersten Nisan ein Jahr angerechnet; tritt er die Regierung am ersten Nisan an, so wird ihm das Jahr erst am nächsten ersten Nisan angerechnet.
אָמַר מָר: מֶלֶךְ שֶׁעָמַד בְּעֶשְׂרִים וְתִשְׁעָה בַּאֲדָר, כֵּיוָן שֶׁהִגִּיעַ אֶחָד בְּנִיסָן — עָלְתָה לוֹ שָׁנָה. הָא Der Meister sagte: Wenn ein König am neunundzwanzigsten Adar die Regierung angetreten hat, so wird ihm am ersten Nisan ein Jahr angerechnet.